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Bye, bye GEZ

18 April, 2011 (17:28) | Good Bytes | Soriert nach: flo

Das Thema Rundfunkgebühren ist ein leidiges Thema. Empfangsbereites Gerät vorhanden oder nicht, die Besuche der GEZ Vertreter sind mitunter dreist und vor allem unangemeldet.

Als Autor selbst betroffen, ist es schön mit anzusehen, wie die Kommunikation mit der Gebühreneinzugzentrale nur unidirektional zu verlaufen scheint. Egal was man denen schreibt, eine sachbezogene Antwort erhält man nur, wenn man seine Anliegen per Rechtsanwalt an die GEZ richtet. Zudem nutzen viele GEZ Vertreter die Namen der öffentlichen Rundfunkanstalten bewusst im Kontext ihrer Arbeit.

Hallo mein Name ist ….., ich komme für {NDR oder hier lokalen öffentlichen Sender einsetzen}, um [...], im Auftrag der GEZ.

Man ist im 1. Moment tatsächlich dazu geneigt anzunehmen, daß derjenige für den NDR arbeitet und etwas Allgemeines wissen möchte. Es geht aber in diesen Gesprächen primär nur darum herauszufinden, ob in dem Haushalt Radio gehört oder Fernsehen geschaut wird. Diese Praktiken seitens der GEZ sind im Netz überall zu lesen und in vielen Fällen musste erst ein Gericht die GEZ stoppen – so auch in diesem

Umso schöner ist es doch zu wissen, daß man nun eine rechtliche Möglichkeit gegen diese Besuche hat. Eines gleich vorweg: dies ist kein Freifahrtschein für ein pauschalisiertes Hausverbot gegenüber der GEZ.

Zwei Unternehmer aus Bremen fühlten sich durch das “impertinente Verhalten” der GEZ Mitarbeiter dermaßen belästigt, daß diese ein Hausverbot gegen die GEZ erwirkten. Kurz gesagt: die GEZ ging dagegen vor und verlor das Verfahren.

Folgende Eckpunkte sind durch das Amtsgericht Bremen festgestellt worden (Az. 42 C 43/10):

  • Auch soweit Rechtsverletzungen durch Beauftragte der Beklagten zu besorgen sind, ist die Beklagte (GEZ)mittelbare Handlungsstörerin
  • Ein Hausverbot gegen die GEZ ist zulässig und wirksam
  • Die Kläger sind auch nicht zur Duldung zukünftigen unangemeldeten Betretens ihres Grundstücks verpflichtet. Weder erwächst aus den oben dargelegten Gründen eine Duldungspflicht aus der von der Beklagten befürchteten Gefährdung der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, noch ergibt sich eine solche vorliegend unter Treuegesichtspunkten

Das die GEZ eine Gefährdung der Finanzierung sieht, zeigt einmal mehr, daß man seitens der GEZ nur mit Kanonen auf Spatzen schießt. Weiter gehts mit der Haushaltsabgabe …

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